Eintragung im Schiffsregister

Schiffsregistereintragung

 

Ab wann Pflicht und warum macht es trotzdem Sinn?

Was sind die Voraussetzungen?

 

Dieser Artikel beschäftigt sich mit Fragen rund um die Eintragung ins Schiffsregister. Ab wann ist dies Pflicht? Warum ist es sinnvoll? Wo muss ich die Eintragung beantragen? Und was sind die Voraussetzungen? Was sind Alternativen (IBS)?

Was ist überhaupt der Sinn und Zweck eines Seeschiffsregisters?

Das Seeschiffsregister ist in seiner Funktion mit dem Grundbuch vergleichbar. Es dient also dem Interesse und Schutz des Rechtsverkehrs um Dritten Klarheit über die Eigentumsverhältnisse oder bestehende Sicherungsrechte zu vermitteln. Es geht insofern eine positive Vermutung vom Seeschiffsregister aus, dass ein Recht besteht, wenn dieses eingetragen ist, sowie die negative Vermutung, dass ein solches Recht nicht besteht, wenn es nicht eingetragen ist.

Ab wann ist die Eintragung in ein Seeschiffregister Pflicht?

Eine Pflicht zur Eintragung in ein Seeschiffregister besteht für Schiffe ab einer Rumpflänge von 15 Metern. Für Binnenschiffe besteht die Eintragungspflicht ab einer Tragfähigkeit von mehr als zwanzig Tonnen oder einer Wasserverdrängung von mehr als zehn Kubikmetern.

Warum ist es sinnvoll auch ein Schiff unter 15 Metern in das Seeschiffsregister eintragen zu lassen?

Die Eintragung in ein Seeschiffregister bietet verschiedene Vorteile. Neben dem Recht die deutsche Flagge zu führen, besteht infolge der Eintragung Rechtssicherheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse. Sofern diese angezweifelt werden, ist einfach das Schiffzertifikat vorzulegen. Zudem besitzen Schiffe nach dem Seerechtsübereinkommen die Staatszugehörigkeit des Landes, dessen Flagge sie führen. Dies vermittelt zumindest an Bord eine gewisse Rechtssicherheit.

Was sind sinnvolle Alternativen zur Eintragung für Schiffe unter 15 Metern?

Alternativen zur Eintragung in ein Seeschiffsregister ist zum Beispiel der Internationale Bootsschein, welcher unter anderem beim ADAC, DMYV oder DSV beantragt werden kann. Auch dieser stellt einen international anerkannten Eigentumsnachweis dar und gilt auch als Reisedokument.

Bei Schiffen die kleiner als fünf Meter sind, kann es auch sinnvoll sein ein Flaggenzertifikat zu beantragen. Auch dieses berechtigt zum Führen der deutschen Flagge. Ein solches ist beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu beantragen und für einen Zeitraum von acht Jahren gültig.

Wo und wie erfolgt die Eintragung?

Da es kein bundeseinheitliches Seeschiffsregister gibt, werden die einzelnen Seeschiffsregister bei den zuständigen Amtsgerichten (beispielsweise Hamburg und Berlin) geführt. Zuständig ist das jeweilige Registergericht, in dessen Registerbezirk sich der Heimathafen oder der Heimatort des Schiffes befindet (§ 1 Schiffsregisterordnung). Ist ein solcher Heimathafen nicht vorhanden oder wird die Schifffahrt im Ausland betrieben, so ist die Wahl des Seeschiffsregisters freigestellt. Die Eintragung muss schriftlich bei dem zuständigen Amtsgericht erfolgen und bedarf keiner bestimmten Form oder Antrags. Da die Eintragung jedoch von einigen Voraussetzungen abhängig ist, bietet es sich zunächst an, die Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht zu erfragen, um sich unnötige Mühen zu ersparen. Nach erfolgter Eintragung wird ein Schiffszertifikat bzw. für Binnenschiffe ein Schiffsmessbrief ausgestellt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Eintragung?

Grundsätzliche Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister ist, dass der Eigner des Schiffes Deutscher ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Aus diesem Grund muss immer eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden. Zudem bedarf es noch des sogenannten Schiffsmessbriefs. Ein solcher ist beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter gesonderten Voraussetzungen zu beantragen. Des Weiteren bedarf es noch einer Löschungsbescheinigung aus dem bisherigen Schiffsregister, sofern das Schiff zuvor in ein solches eingetragen war. In der Regel wird zudem eine „Bill of Sale“ oder Kaufvertrag in Kopie verlangt und unter Umständen sogar der Bauschein der Werft.

Wird die Eintragung von einer juristischen Person beantragt, können noch weitere Voraussetzungen wieder Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister hinzutreten.

Es ist zudem in jedem Falle zu versichern, dass das Schiff frei von rechten Dritter ist und in keinem anderen Schiffsregister angemeldet ist.

Was kostet mich die Eintragung in ein Seeschiffregister?

Die Kosten für die Eintragung variieren und bemessen sich am derzeitigen objektiven Verkehrswert des Schiffes (nicht Kaufpreis). In der Regel handelt es sich um wenige hundert Euro.