Schlüsseldienst und Rechtsanwalt

Die Situation dürfte einem Jeden bekannt sein: Man hat es eilig, ist in Zeitnot, gestresst, mit dem Kopf woanders und kaum hat man die Tür hinter sich zugezogen, fällt einem auf, dass sich der Schlüssel nicht in der Hosentasche, sondern noch in der Wohnung befindet.

Eigentlich sollte diese in Deutschland tausendfach am Tag stattfindende Situation kein Grund zur Beunruhigung sein, denn immerhin gibt es ja den Schlüsseldienst. Leider ist aber gerade das das eigentliche Problem. Die bereits bekannte Situation geht nämlich nur allzu oft wie folgt weiter: die Anfahrtszeit fällt bei Weitem länger aus, als angekündigt, die Rechnung ist exorbitant hoch und im schlimmsten Falle, wird euch noch mitgeteilt, dass eine Türöffnung nicht möglich sei, ohne diese dabei zu beschädigen, was ihr dann wiederum auch bezahlen müsst.

Um euch zumindest vor dem zweiten Teil dieses Szenarios zu bewahren, folgt hier ein kleiner Ratgeber für den Notfall:

Zunächst einmal sollte man sich grob vor Augen führen, dass eine „normale Türöffnung“ unter der Woche während der normalen Arbeitszeiten bei ungefähr 150€ (brutto) liegen sollte. Am Abend oder samstags zahlt man wohl ca. 200 € (brutto). Sonn- oder feiertags können bereits 250 € anfallen. Im ländlichen Raum können die Preise natürlich etwas variieren.

In einem nächsten Schritt stellt sich die Frage, wie man an einen seriösen Schlüsseldienst kommt. Unser Tipp: Ruft einfach bei der Polizei an. Die arbeiten in der Regel mit 5-6 Schlüsseldiensten zusammen. Anderenfalls recherchiert im Internet oder im Telefonbuch (der Nachbarn). Dabei ist darauf zu achten, dass die Firma ihren Sitz auch bestenfalls in eurer Nähe hat.

Ist ein glaubwürdiger Schlüsseldienst gefunden, gilt es bereits am Telefon mögliche später auftretende Überraschungen durch offensives Ansprechen zu beseitigen. Erkundigt euch, wie lange die Anreise wohl dauern wird, fragt, ob die Türöffnung auch ohne Beschädigung der Tür möglich sein wird und handelt bereits am Telefon einen Fixpreis aus. Ist dies nämlich geschehen, kann der Preis später grundsätzlich nicht mehr erhöht werden. Eine Ausnahme dazu wäre es lediglich, wenn vor Ort tatsächlich unerwartet Komplikationen auftreten und weitere Dienstleistungen notwendig werden.

Ist der Schlüsseldienst dann eingetroffen, handelt es sich oftmals um einen anderen Mitarbeiter als der, mit dem ihr noch vorhin am Telefon gesprochen habt. Weist also sicherheitshalber nochmal auf all das hin, was ihr zuvor vereinbart habt (Fixpreis, Öffnung ohne Beschädigung der Tür etc.) und leistet keine Unterschrift, bevor der Auftrag nicht erledigt ist.

Ist die Tür dann endlich wieder offen, bitten die meisten Schlüsseldienste um Barzahlung vor Ort. Seid ihr mit der Arbeit und allem Weiteren zufrieden, könnt ihr dem natürlich nachkommen. Lasst euch aber in jedem Falle eine Quittung über den gezahlten Betrag geben.

Habt ihr jedoch nicht genug Bargeld zur Hand oder seid euch bzgl. der Kosten oder der Leistung unsicher, lasst euch eine Rechnung ausstellen. Ein Recht auf Rechnungsausstellung steht euch in jedem Falle zu. Vorteil daran ist, dass ihr so im Anschluss die Rechnung zunächst einmal noch überprüfen lassen könnt. Bspw. durch verschiedene Verbraucherstellen oder aber auch durch einen Rechtsanwalt. Einem Lastschrifteinzug könnt ihr übrigens auch immer problemlos zustimmen. Dabei habt ihr im Anschluss nämlich immer noch die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen und euch das Geld von der Bank zurückbuchen zu lassen.

Ist das Malheur nun aber mal doch komplett, bleiben Euch verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Anknüpfungspunkte dafür sind einerseits das rechtliche Konstrukt des sog. Wucher und andererseits die klassische Anfechtung wegen Täuschung.

Habt Ihr die Rechnung also vorliegen und den Betrag noch nicht bezahlt, so bleibt Euch in jedem Falle die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und zugleich die Anfechtung zu erklären. Habt Ihr hingegen bereits gezahlt, wird es etwas schwieriger. Zunächst muss der richtige Ansprechpartner gefunden werden. Die ausgewiesenen Adressen sind meist unvollständig. Wir beraten euch selbstverständlich gerne rundum das Thema Schlüsseldienste oder Verbraucherrechte. Und sollte es dann doch mal zum Äußersten kommen, sind wir natürlich an eurer Seite!