Entziehung des Sportbootführerscheins wegen Trunkenheit
Mit 2,17 Promille aus dem Schlaf gerissen - So dass Ergebnis einer WaSchPo-Kontrolle eines Grundliegers auf der Ostsee. Doch eine einmalige Trunkenheitsfahrt auf Wassersportfahrzeugen reicht für sich genommen nicht aus um die Entziehung des Sportbootführerscheins zu begründen. Der Schiffsführer hatte seine 8 Meter Slup auf der Ostsee...
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